Die Freiwilligen Fischereiaufseher (FFA) werden vom Fischereiinspektorat auf Vorschlag der Pachtvereinigungen gewählt. Nach ihrer Wahl unterstehen sie dem Fischereiinspektorat bzw. dem Untersuchungsrichter; der BKFV und die Pachtvereinigungen sind nicht mehr weisungsberechtigt. Die Tätigkeit der FFA ist grundsätzlich ehrenamtlich.
Die freiwilligen Fischereiaufseher erhalten während der Dauer ihrer Amtstätigkeit ein Gratispatent.
Sie erfüllen im Auftrag des Fischereiinspektorats des Kantons Bern folgende Aufgaben:
Die Aufseher des Vereins stehen für alle Fragen rund um die Fischerei gerne zur Verfügung!
Entsprechende Merkblätter sind auf der Homepage des FI aufgeschaltet:
Fischereiaufseher:
Roger Wyssenbach
Fischereiaufseher:
Res Walther
Fischereiaufseher/Mitglied FAKO BKFV
Martin Wahlen