Die freiwilligen Fischereiaufseher


 

Freiwillige Fischereiaufseher (FFA) 

Die Freiwilligen Fischereiaufseher (FFA) werden vom Fischereiinspektorat auf Vorschlag der Pachtvereinigungen gewählt. Nach ihrer Wahl unterstehen sie dem Fischereiinspektorat bzw. dem Untersuchungsrichter; der BKFV und die Pachtvereinigungen sind nicht mehr weisungsberechtigt.  Die Tätigkeit der FFA ist grundsätzlich ehrenamtlich

Die freiwilligen Fischereiaufseher erhalten während der Dauer ihrer Amtstätigkeit ein Gratispatent. 

Sie erfüllen im Auftrag des Fischereiinspektorats des Kantons Bern folgende Aufgaben:

  • Aufsicht über die Fischerei und den Gewässerschutz
  • Kontrolle der Fischereiberechtigung und der Fischfangstatistik
  • Anzeige von Uebertretungen betreffend Vorschriften über die Fischerei und den Gewässerschutz

Die Aufseher des Vereins stehen für alle Fragen rund um die Fischerei gerne zur Verfügung! 

 

Entsprechende Merkblätter sind auf der Homepage des FI aufgeschaltet:


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereiaufseher:

Roger Wyssenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereiaufseher:

Res Walther

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischereiaufseher/Mitglied FAKO BKFV

Martin Wahlen